1. Allgemeines zu den AGB

1.1. Die Shopity GmbH (Gesellschaft) ist Betreiber mehrerer Websites, unter anderem zur Weiterleitung von Interessenten zu Herstellern oder Verkäufern von zertifizierten Produkten und Dienstleistungen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich der unter fairtonext.com abrufbaren Website.

1.2. Diese AGB gelten für alle von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen, auch wenn diese Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen. Mit Beauftragung bzw. spätestens mit Empfang der Leistung erkennt der Auftraggeber (Partner/Nutzer) diese AGB an.

1.3 Jeder Vertragsabschluss enthält somit diese AGB als integrierenden Bestandteil. Mit dem ersten Bestellformular wird die aktuelle Ausgabe dieser AGB übermittelt. Mit dem Einlangen des firmenmäßig gefertigten Bestellformulars kommt der Vertrag mit der Maßgabe zustande, dass die AGB Bestandteil des Vertrages sind.

1.4 Die Gesellschaft stellt über ihre eigenen Webseiten, sowie Websites von externen Partnern, Nutzern Kontakte zu Herstellern und Verkäufern von zertifizierten Produkten und Dienstleistungen zu Verfügung, sodass eventuelle Abschlüsse nur zwischen diesen – ohne irgendeinen Anteil der Gesellschaft – zustande kommen. Diese nimmt daher an den direkt abgeschlossenen Rechtsverhältnissen nicht teil.

1.5 Eine Anfrage von Interessenten für zertifizierte Produkte oder Dienstleistungen ist das Anklicken eines Links der Partner, welcher zur Website des Partners führt. Diese werden mittels von der Gesellschaft betriebener Angebote (z.B. Internet-Seiten, Apps) sowie Angebote Dritter (z.B. Suchmaschinen, Webseiten von Kooperationspartnern) generiert. Jede Weiterleitung stellt dabei einen Geschäftsvorgang (sog. Lead) dar.

1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Weiterleitung von zertifizierten Produkten und Dienstleistungen/Haftungsausschluss

2.1 Die Gesellschaft schuldet lediglich das Bemühen, Interessenten – für die vom Partner an die Gesellschaft übermittelten Angebote – weiterzuleiten und nicht, dass in Folge ein konkreter (wirtschaftlicher) Erfolg für den Partner eintritt. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Angebote des Partners stets und/oder vollständig zum Zweck der Generierung von Anfragen zu bewerben.

2.2 Sofern die Gesellschaft für den Partner Werbemöglichkeiten auf Angeboten Dritter nutzt (z.B. Suchmaschinen, Websites von externen Partnern), schuldet die Gesellschaft lediglich das Bemühen, dass die Produkte und/oder Dientstleistungen des Partners auf diesen entsprechend beworben werden. Die Art und Weise der konkreten Bewerbung richtet sich nach den jeweils aktuellen Angeboten der Dritten. Sofern technisch möglich, kann die Gesellschaft auf Wunsch des Partners Werbemöglichkeiten auf Angeboten Dritter unterbinden.

2.3 Es liegt im Ermessen der Gesellschaft wie Anfragen bewirkt werden, solange dies unter Beachtung des Vertrages, der gesetzlichen Regelungen und üblicher Marktstandards für solche Leistungen erfolgt. Die Verschaffung von Anfragen erfolgt insbesondere mittels von der Gesellschaft betriebener Webseiten und Apps sowie mittels Angeboten Dritter, wie z.B. Suchmaschinen,Websites von externen Partnern, Platzierung von Werbung auf anderen Webseiten oder in Apps.

2.4 Die Gesellschaft gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Vertragsleistungen nach dem jeweilig zugänglichen Stand der Technik. Liegt ein von der Gesellschaft zu vertretender Mangel vor, so ist sie zur Beseitigung des Mangels, in welcher Form auch immer (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch), berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels wird die Gesellschaft alle erforderlichen, nachgewiesenen Aufwendungen tragen.

2.5 Die Dienste der Gesellschaft verschaffen dem Nutzer Zugang und Kenntnis von Informationen und Daten, für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet wird. Dies gilt insbesondere für Produkt- sowie Dienstleistungsangaben und für Links zu fremden Websites. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt auf Gefahr und Risiko des Nachfragenden.

2.6 Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für die Erreichbarkeit und die Aktualität von Online-Diensten und Links. Die Bereitstellung von Links zu Webseiten anderer Betreiber ist ausschließlich aus technischer Sicht zu sehen und bedeutet keinerlei Wertung bzw. Reihung nach Qualitätskriterien betreffend deren Inhalts.

2.7 Die Gesellschaft haftet für Schäden, die durch ihren Betrieb bei Vertragspartnern auftreten, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.8 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu rügen.

3. Geschäftsanbahnung, Aufnahme und Darstellung der Angebote in den Online-Diensten der Shopity GmbH

3.1 Die Aufnahme eines Partners, in einen Online-Dienst der Gesellschaft erfolgt konkludent durch Ermöglichen elektronischer Abfragen aus allgemein zugänglichen Datenbeständen oder auf Anfrage. Die Gesellschaft behält sich die Aufnahme selbst jedoch vor.

3.2 Die Aufnahme eines Partners, aufgrund einer Anfrage, sowie die laufende Wartung der auf den Online-Angeboten der Gesellschaft angezeigten Angebote des Partners, erfolgt gegen Entgelt. Das Entgelt berechnet sich gemäß der jeweils maßgeblichen Preisliste. Wird im Vertrag zwischen dem Partner und der Gesellschaft ein anderes Entgelt vereinbart, dann gilt das vertraglich vereinbarte Entgelt. 

3.3 Die Gesellschaft wird die Daten des Partners im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten aktualisieren. Wünscht der Partner eine bestimmte Information zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem durch die Gesellschaft dargestellten Angebot, so muss dieses in den Datenbeständen des Partners spätestens einen Werktag vor der gewünschten Schaltzeit abrufbar bereitstehen. In allen Fällen liegt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Daten beim Partner.

3.4 Die Gesellschaft behält sich vor, den Umfang der Aufnahme von Partnerdaten aus betrieblichen Gründen einzuschränken.

4. Parameter der Dienstleistungen in den Online-Seiten

4.1. Das Ranking der Angebote für den Nutzer ist abhängig von den ausgewählten Filtern durch den Nutzer 

4.2 Die Gesellschaft ist im Sinne einer laufenden Fortentwicklung ihres Angebots jederzeit und ohne vorherige Information an den Partner zu Änderungen der von ihr erbrachten Leistungen berechtigt.

5. Werbeschaltungen

5.1 Die Websites der Gesellschaft können entgeltlich für Werbezwecke genutzt werden. Die Preise für die jeweilige Werbeform sind aus der jeweils aktuellen Preisliste ersichtlich.

5.2 Stornobedingungen für Werbebuchungen:

5.2.1 Die kostenfreie Stornierung der Werbebuchung ist bis 7 Tage vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung möglich. 

5.2.2 Wird die kostenfreie Stornofrist nicht eingehalten, hat der Auftraggeber 30% des Nettoauftragswertes zu bezahlen.

5.2.3 Bei Stornierung einer bereits laufenden Kampagne wird die gelieferte Leistung zuzüglich 50% des verbleibenden Nettoauftragswertes verrechnet. 

5.7 Bei Unterlieferung wird zeitnah im Ermessen der Gesellschaft nachgeliefert.

5.8 Anlieferung der Werbemittel: Die jeweiligen Werbemittel sollen spätestens drei Werktage vor Kampagnenstart übermittelt werden.

5.9 Der Einsatz von Trackingsoftware (egal welcher Art) im Werbemittel ist – ohne vorherige Freigabe durch die Gesellschaft – nicht erlaubt.

6. Pflichten der Partner

6.1 Der Partner garantiert, dass die überlassenen Daten nicht von jenen abweichen, die er für seine eigenen Angebote gegenüber Dritten (insbesondere in seinem eigenen Webshop) verwendet.

6.2 Der Partner gewährleistet, dass er an den Inhalten, insbesondere Produktdaten, Bildern, etc., die er der Gesellschaft zur Verfügung stellt, die notwendigen Rechte hat und dass deren Verwendung keine Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gesellschaft obliegt keine Prüfung, ob die Inhalte richtig, vollständig, gesetzeskonform und frei von Rechten Dritter sind. Der Partner stellt die Gesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen sie wegen eines Verstoßes aufgrund der zur Verfügung gestellten Inhalte geltend machen; dies umfasst auch die angemessenen Kosten der rechtlichen Vertretung zur Prüfung und Abwehr solcher Ansprüche.

6.3 Der Partner überträgt der Gesellschaft an allen Inhalten oder sonst überlassenen Daten, Logos, Produktnamen, Marken, Fotos, Abbildungen, Informationen, Unterlagen etc. die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte. Dies umfasst insbesondere das übertragbare Recht, die Inhalte zu den Zwecken des Vertrages zu vervielfältigen, zu speichern, zu bearbeiten, mit anderen Daten und Inhalten zu verbinden, zu verbreiten (insb. über das Internet) und zum Abruf für die Öffentlichkeit bereit zu halten. Mitumfasst ist auch das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung auf den von der Gesellschaft betriebenen Webseiten und Apps sowie den Webseiten und Apps Dritter (Websites von externen Partnern), auf denen durch die Gesellschaft Werbung für den Partner betrieben wird, sowie die Bewerbung ihrer Angebote selbst, z.B. durch Verlinkung, Integration sowie auch in Form von Bannerschaltungen auf jeglichen Webseiten oder in Apps Dritter.

6.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Produktbilder für die Darstellung von Angeboten für die jeweilige Produkte oder Diensteleistungen zu nutzen, auch wenn die konkrete Nutzung im konkreten Fall nicht zum Zwecke der Weiterleitung für den entsprechenden Partner erfolgt. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte, z.B. Suchmaschinen, unter Verwendung der Produktbilder für die Generierung von Anfragen eingesetzt werden und diese im Auftrag der Gesellschaft Produktbilder verwenden, ohne dass eine Werbung für den Partner vorliegt.

6.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, für die Generierung von Anfragen für den Partner Suchmaschinenmarketing unter Verwendung seiner Inhalte zu betreiben und hierfür auch die entsprechenden Namen und Marken des Partners zu benutzen. Dies umfasst insbesondere das Bieten auf Keywords sowie Werbe- oder Produktanzeigen in sog. „Paid Search“-Angeboten.

6.6 Der Partner ist aufgrund geltender Rechtsvorschriften verpflichtet, ausschließlich den zivilrechtlichen Preis für Produkte und Dienstleistungen, d.h. inklusive aller Abgaben, auszuzeichnen. Nebenkosten sind getrennt auszuweisen.

6.7 Der Partner ist nicht berechtigt, mittels automatisiert ablaufender Anfragen den Datenbestand der Gesellschaft auf der von ihr betriebenen Webseiten ganz oder teilweise auszulesen (sog. Spidering).

6.8 Der Partner ist verpflichtet Kontaktdaten bekannt zu geben und diese stets aktuell zu halten, an die Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen können.

6.9 Der Partner ist verpflichtet Änderungen an seinen Stammdaten (Firma, Sitz, Öffnungszeiten, etc.) unverzüglich bekannt zu geben.

7. Einschränkung oder Aussetzung der Dienstleistungen der Gesellschaft

7.1 Die Gesellschaft ist neben der fehlenden Verpflichtung, den Partner und seine Angebote stets zu bewerben, berechtigt, ihre Leistungen aus wichtigem Grund (temporär) – auch ohne vorherige Mitteilung an den Partner – auszusetzen, wenn sie die berechtigte Vermutung hat, dass ein Missbrauch ihrer Angebote vorliegt, der ihr nicht zumutbar ist bzw. für den Partner nachteilig ist.

7.2 Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich – in den folgenden Fällen:

7.2.1 Übermittlung falscher, irreführender oder abweichender Daten durch den Partner (z.B. Preise, Verfügbarkeiten, Bezeichnungen, Produktmerkmale, etc.);

7.2.2 abrupte und außergewöhnliche Änderungen der Anzahl der generierten Anfragen;

7.2.3 erhebliche Beschwerden über den Partner (z.B. Nichteinhaltung versprochener Dienstleistungen);

7.2.4 mutmaßliche Rechtsverletzungen durch den Partner mittels Leistungen der Gesellschaft, insbesondere wenn die Gesellschaft entsprechend von Dritten abgemahnt werden sollte; 

7.2.5 Verletzung der Obliegenheiten des Partners aus dem Vertrag und den AGB; 

7.2.6 die Verursachung oder die begründet befürchtete Verursachung von Schäden bei der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten durch die Leistungen des Partners; 

7.2.7 der Zahlungsverzug des Partners mit einer Rechnung um mehr als 30 Tage; 

7.2.8 Unerreichbarkeit des Partners auf den von ihm mitgeteilten Kontaktdaten;

7.3 Die Gesellschaft wird den Partner unverzüglich über die jeweilige Maßnahme und die Gründe informieren. Soweit zumutbar, gibt die Gesellschaft dem Partner vor Ergreifen der Maßnahme die Möglichkeit zur Stellungnahme in angemessener Frist.

8. Zugang zu den Daten

8.1 Die Gesellschaft hat Zugang zu den personenbezogenen und sonstigen Daten, die der Partner oder ein Nutzer mit Kundenkonto der Gesellschaft für die Nutzung ihrer Dienste zur Verfügung stellt (insbesondere Firma, Adress- und Kontaktdaten, Ausweisdaten, handels- und/oder gewerberechtliche Nachweise, Produktdaten, etc.; Bei Nutzern mit Kundenkonto lediglich E-Mail-Adresse) oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste generiert werden. Dies umfasst darüber hinaus auch Daten über die Aufrufe der von der Gesellschaft präsentierten Produkte des Partners durch Nutzer der Dienste der Gesellschaft.

8.2 Der Partner hat keinen Zugang zu personenbezogenen sowie sonstigen Daten, die der Nutzer der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Dienste zur Verfügung gestellt hat oder die im Zuge der Bereitstellung der Dienste der Gesellschaft generiert wurden.

9. Vertragsdauer und -beendigung

9.1 Der Vertrag ist – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 

9.2 Er kann seitens des Partners täglich gekündigt werden. 

9.3 Die Gesellschaft kann den Vertrag mit dem Partner unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündigen.

9.4 Sofern erforderlich wird die Gesellschaft dem Partner auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse (=dauerhafter Datenträger) mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der vollständigen Beendigung eine entsprechende Begründung übermitteln.

9.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.6 Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe:

9.6.1 die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine Vertragspartei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;

9.6.2 der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse;

9.6.3 Nichtanerkennung der AGB

9.7 Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.

10. Abrechnung und Entgelte

10.1 Die Abrechnung erfolgt nach Ende des laufenden Monats gegen separate Rechnung. Die Berechnung des Entgelts wird gemäß der maßgebenden Preisliste der Gesellschaft oder gemäß des Vertrages mit dem Partner und ausschließlich anhand der von der Gesellschaft geführten Statistiken durchgeführt.

10.2 Alle Entgelte sind Nettopreise und verstehen sich in Euro. 

10.3 Preisänderungen werden spätestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden bekanntgegeben. Der Partner wird hierfür an die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse in Kenntnis gesetzt. Nimmt der Partner die Dienstleistungen der Gesellschaft nach dem Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung weiterhin in Anspruch, so gelten die Preisänderungen als von ihm angenommen. Das Kündigungsrecht des Partners bzw. Gesellschaft bleibt hiervon unberührt.

10.4 Die Rechnung ist nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab dem 15. Tag des Verzuges 1% pro Monat an Verzugszinsen als vereinbart. 

10.5 Vom Parnter durchgeführte Geldüberweisungen sind derart rechtzeitig aufzugeben, sodass sie bei Fälligkeit bereits am Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sind.

10.6 Für jede Mahnung ist die Gesellschaft berechtigt einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Mahnspesen zu fordern. Darüberhinausgehende Schäden können als Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.

10.7 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Partner binnen vier Wochen nach Zugang schriftlich (E-Mail ist ausreichend) bei der Gesellschaft zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

11. Zahlungsansprüchen und deren Sicherung

11.1 Die Gesellschaft kann für zukünftige Leistungen die Stellung von angemessenen Sicherheiten (z.B. Deposit) verlangen, insbesondere wenn der Partner vereinbarte Zahlungsbedingungen trotz Mahnung mehr als unwesentlich nicht einhalten kann bzw. wenn der Gesellschaft Umstände bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Partners im Vergleich zu ihrer Kenntnis bei Vertragsschluss erheblich verschlechtert hat oder nach denen sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Partners ergeben.

11.2 Die vorstehenden Rechte bestehen insbesondere bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners, die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Als angemessene Sicherheit gilt jedenfalls ein Betrag, der dem Dreifachen des Durchschnitts der letzten drei Rechnungen an den Partner entspricht. Die Sicherheit ist durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages zu erbringen. Der Partner ist berechtigt, der Gesellschaft ein geringeres Sicherungsbedürfnis nachzuweisen.

12. AGB Änderungen

12.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Sie wird hierfür den Partner in Textform per E-Mail über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts informieren. Macht der Partner vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Im Fall des Widerspruchs bleibt das Kündigungsrecht der Gesellschaft unberührt.

13. Rechtsvorschriften

13.1 Für das Vertragsverhältnis gilt allein österreichisches Recht. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.  

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bruck an der Leitha. 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Abweichende mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, haben die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht getroffen. Frühere Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand werden hiermit hinfällig.

15.2. Sollte der Vertrag oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache als die Deutsche übersetzt werden, dient dies lediglich dem besseren Verständnis. Die deutschsprachigen Versionen sind in jedem Fall die einzig authentischen und maßgeblichen.